Was müssen Sie bei der Gründung einer Einzelunternehmung beachten?
Firmenname
Im Firmennamen muss der Familienname erscheinen: z.B. Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen
Eintrag ins Handelsregister
Der Eintrag ins Handelsregister ist grundsätzlich bis zu einem Umsatz von CHF 100‘000 freiwillig. Es empfiehlt sich aber dennoch in jedem Fall ein Eintrag ins Handelsregister. Der Handelsregisterauszug wird immer wieder verlangt bzw. ist von grossem Nutzen: z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos, Eröffnung eines Postfachs oder Schliessfachs, im internationalen Handelsverkehr, für einen eigenen Telefonanschluss etc.